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Lerle本人のサイトに起訴状が載っていました。
http://www.asyura2.com/07/holocaust4/msg/367.html
投稿者 はちまき伍長 日時 2007 年 7 月 02 日 20:47:27: Zpc9bbdVkJn3c
 

(回答先: Re: この記事の不正確さ、およびその訳は読み手に誤解を与えます。 投稿者 まとおせ 日時 2007 年 7 月 02 日 13:51:52)

ドイツ語は機械翻訳に頼るしかないのですが、この人は大変面白いことを書いています。
「人間石鹸も嘘だったしダッハウのガス室も嘘だった、アウシュヴィッツの死者も400万から150万に減らしたりしてるじゃないか」と全くのホロコースト否定論者の筆法ですが、これはミュンヘン現代史研究所やアウシュヴィッツ博物館などが公式に認めてる「事実」なんだからしょうがないではないか、と言っているようです。
本人のサイトは
http://www.johannes-lerle.de/
起訴状や陳述書が載っている今回の裁判に関するページは
http://www.johannes-lerle.de/Strafprozess/body_strafprozess.html
です。
消えてしまうかもしれないのではなはだ長文のドイツ語ですが転載しておきます。

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Johannes Lerle

Christliche Schriften gegen den Zeitgeist

Strafprozeß

Ungerechte Verurteilung wegen Volksverhetzung

zu einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung

Am 14. Juni 2007 wurde ich vom Amtsgericht Erlangen wegen Volksverhetzung zu einem Jahr ohne Bewährung verurteilt. Dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Anklageschrift und meine Einlassung vor Gericht sollen im folgenden wiedergegeben werden. Beides kann auch wie die anderen auf dieser Homepage veröffentlichten Schriften zum Zwecke der Verbreitung von mir in gedruckter Form erhalten werden. Sobald das Urteil schriftlich vorliegt, soll auch dieses hinzugefügt werden.

Staatsanwaltschaft

Nürnberg-Fürth

Aktenzeichen: 404 Js 45504/06

Nürnberg, 11.01.2007/kr

Anklageschrift

in der Strafsache

gegen

Dr. Johannes Lerle geb. 01.06.1952 in Halle,

Geburtsname: Lerle,

deutscher Staatsangehöriger,

wohnhaft:

Brüxer Str. 25,

91052 Erlangen

Die Staatsanwaltschaft legt aufgrund ihrer Ermittlungen dem Angeschuldigten folgenden Sachverhalt zur Last:

Der Angeschuldigte verfasste verschiedene Schriften und Flugblätter, die er unter anderem als Domain-Inhaber von der Brüxer Str. 25 in 91052 Erlangen aus, über das Internet, jedenfalls ab dem 23.08.2006 bis zum 17.01.2007 unter www.johannes-lerle.de, zugänglich machte. Ins Internet gestellt wurden vom Angeschuldigten unter anderem die Schriften:

"Wieder Christenverfolgung in Deutschland"

und

"War Jesus Christus ein Volksverhetzer ?"

Die Internetseite "Wieder Christenverfolgung in Deutschland" enthält unter anderem unter Ziffer 6. "Monopol für marxistische Verbrecherideologie und für ideologiebedingte Dummheit" folgende Textpassagen:

..., da die Menschentötungen im Mutterleib ebenso als "legale berufliche Aufgabe" gewertet werden wie seinerzeit das vermeintliche Unrecht von Auschwitz; ...

Heute wird in Deutschland vom Bundestag und von den Gerichten festgelegt, was Wissenschaft sei. So sei offenkundig, daß in Auschwitz eine unfaßbar große Zahl (die allerdings ständig geändert wird) von Menschen in Gaskammern umgebracht wurde. Wer dem öffentlich widerspricht, wird eingesperrt, so als ob wir in der Sowjetunion leben würden.

... Sogar einem Rentner wurde dessen bereits erworbener Doktortitel aberkannt, weil er ein inzwischen verbotenes Buch über die Gaskammern und Krematorien in Auschwitz geschrieben hat. Daß sogar ein Doktortitel aberkannt wurde, beweist zwingend, daß im Wissenschaftsbetrieb längst irgendwelche Hohepriester eines Aberglaubens sowohl die Gläubigen als auch andere wirkliche Wissenschaftler hinausbeißen und durch fachlich inkompetente antichristliche Ideologen ersetzen.

Doch wie eine Lüge auch durch noch so häufiges Wiederholen nicht zur Wahrheit wird, so wird ein Aberglaube nicht dadurch zur Wissenschaft, daß er von den Universitäten aus verbreitet wird. ...

Die Internetseite "War Jesus Christus ein Volksverhetzer?"

enthält unter anderem folgende Textpassagen:

Der Völkermord der Nationalsozialisten ist inzwischen eindeutig Geschichte. Die Leugnung desselben zu bestrafen, bedeutet, Menschen wegen Verbreitung eines politisch unkorrekten Geschichtsbildes einzusperren. Es kann doch nicht bestritten werden, daß unsere bisherigen Auffassungen über die Nazis mit handfesten Lügen durchsetzt sind. So lernte ich in den 60er Jahren in der Schule, daß die Nazis Seife aus menschlichen Knochen fertigten und daß aus der Haut von Insassen des KZ Buchenwald Lampenschirme gefertigt worden wären. Viele amerikanische Soldaten hatten sogar mit eigenen Augen Gaskammern im KZ Dachau gesehen. Doch das paßt nicht zur heutigen Geschichtsschreibung, wonach auf deutschem Boden keine Menschen in Gaskammern starben. Um die Zahl von sechs Millionen zu halten, erhöhte sich die Zahl der Toten in den Gaskammern der besetzten Gebiete. So starben vier Millionen in Auschwitz. Allerdings ist diese Zahl inzwischen wieder im Sinken, wodurch der Anschein einer "Frontbegradigung" entsteht. Bei der unvorstellbar großen Zahl von vier Millionen stellt sich nämlich die Frage, wie diese Zahl mit manchen Naturgesetzen (z. B. mit den Eigenschaften des Entlausungsmittels Zyklon B, der Größe der Gaskammern, der Dauer einer Vergasung einschließlich der notwendigen Belüftung der Gaskammern, der Kapazität der Verbrennungsöfen sowie dem ungeklärten Verbleib der 15000 Tonnen Asche aus der Verbrennung der Leichen) vereinbar ist. Und diese Frage hat auch eine theologische Dimension. Wir wissen, daß sich Jesus Christus in seiner göttlichen Allmacht bei seinen Wundern wiederholt über die Naturgesetze hinweggesetzt hat. Konnte sich etwa auch der Teufel ebenso wie Christus souverän über die Naturgesetze hinwegsetzen, als er den Betrieb der Gaskammern veranlaßte?

Als Beweis für die Gaskammern gilt das Geständnis des Lagerkommandanten Höss. Dieses wurde allerdings durch britische Folterspezialisten zustande gebracht. Die uns erhaltenen Foltergeständnisse aus der Zeit des Hexenwahns, die ebenfalls den uns bekannten Naturgesetzen widersprechen, gelten doch auch nicht als Beweis dafür, daß Hexen z. B. auf Besen durch die Lüfte fliegen können. Warum glaubt man den Foltergeständnissen von Höss, während den Geständnissen aus der Zeit des Hexenwahns selbstverständlich nicht geglaubt wird? Warum wurde bisher noch nie ein ehemaliger KZ-Häftling, der einer Falschaussage überführt wurde, wegen Meineides bestraft?

Touristen konnten in Auschwitz die Originalgaskammern besichtigen. Erst seitdem ein amerikanischer Bösewicht einen Gesteinsbrocken entwendet hatte, der keine erhöhten Werte an Eisenzyanid enthielt, wurden aus den Originalgaskammern stillschweigend Rekonstruktionen. Die Tatsache, daß aus Originalgaskammern stillschweigend Rekonstruktionen wurden, beweist somit zwingend, daß wir auch über Auschwitz belogen worden sind.

Bei soviel Lug und Trug - so sollte man meinen - müßte den Zweiflern an den Gaskammern wenigstens die im Grundgesetz Artikel 5, Absatz 3 festgeschriebene Freiheit der Wissenschaft, Forschung und Lehre zugestanden werden. Doch nach der "Recht"sprechung des Bundesverfassungsgerichtes ist eine "bewußt oder erwiesen unwahre Tatsachenbehauptung nicht vom Schutz der Meinungsfreiheit umfaßt", wozu die "Leugnung der Judenverfolgung im Dritten Reich" gehöre (Urteil vom 13.4.94, BVerfGE 90, 241, I S 247 u. 249). Wenn ein Leugner der Gaskammern in einem Strafverfahren einen Beweisantrag stellt, so wird dieser abgelehnt. Denn es gäbe da nichts zu beweisen. Die Gaskammern in Auschwitz seien offenkundig.

Früher galt es als offenkundig, daß sich die Sonne um die Erde dreht. Könnte es nicht eventuell sein, daß am Anfang eine Lüge stand, vergleichbar mit der Lüge über die Gaskammern in Dachau; daß diese Lüge dann erst durch ständiges Wiederholen zur Offenkundigkeit geworden ist? Könnte es nicht eventuell sein, daß deshalb alle Menschen von den Gaskammern in Auschwitz überzeugt sind, weil jeder durch die gleichen Propagandalügen bewegt wird? Könnte es nicht eventuell sein, daß wir die Historizität der Gaskammern deshalb nicht anzweifeln, weil uns allen durch die grundgesetzwidrige (Art. 5, Abs. l GG) Zensur die Sachargumente der Holocaustleugner verborgen sind? Könnte es nicht eventuell sein, daß wir aufgrund dieser Verdummung nicht auf den Gedanken kommen, daß wir lediglich Bestandteil einer von "jüdischen" Meinungsmachern bewegten Volksmasse sein könnten? Und wenn wir uns mit dieser Volksmasse bewegen, dann haben wir zu niemandem einen Unterschied im Denken. Könnte das eventuell die Ursache dafür sein, daß wir uns so sicher sind, daß es in Auschwitz Gaskammern gab? Früher war es allgemeine Meinung, daß die Erde feststehe. Denn niemand hatte gesehen, wie sich diese bewegt. Lediglich die Sonne bewege sich um die Erde. Sind wir eventuell nicht deshalb von der Offenkundigkeit der Gaskammern so felsenfest überzeugt, weil Propagandalügen unser aller Denken in gleicher Weise bewegen, wie die Erdrotation unsere Körper bewegt? Derartige hochgelehrte Gedankengänge nachzuvollziehen, scheint das Denkvermögen der heutigen Richter ebenso zu überfordern, wie die Argumentation des Galileo Galilei die Richter seiner Zeit überforderte.

Es scheint lediglich zu überfordern. Wahrscheinlicher ist aber, daß wider besseres Wissen ständig vorsätzlich das Recht gebeugt wird. Denn entgegen ständig wiederholter Propagandalügen sind Richter keineswegs unabhängig. ..."

In diesen Textpassagen stellt der Angeschuldigte bewußt die unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft begangenen Unrechtstaten gegenüber der jüdischen Bevölkerung, insbesondere unter Bezugnahme auf die gefestigte Rechtsprechung, die eine diesbezügliche Beweiserhebung wegen "Offenkundigkeit" als überflüssig erachtet, in Abrede, verharmlost diese zumindest.

Dadurch dass der Angeschuldigte diese Textpassagen öffentlich zugänglich gemacht hat, hat er zugleich auch die Gefahr begründet, dass dadurch der öffentliche Friede gestört wird. Denn diese Artikel sind geeignet, das Sicherheitsempfinden und das Vertrauen in die öffentliche Rechtssicherheit insbesondere der jüdischen Mitbürger empfindlich zu stören.

Der Angeschuldigte wird daher beschuldigt,

in zwei Fällen eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. l des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich geleugnet oder verharmlost zu haben,

strafbar als

Volksverhetzung in zwei tatmehrheitlichen Fällen gem. §§ 130 Abs. 3, 53 StGB.

Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen:

Der Angeschuldigte ist vorbestraft. Der Bundeszentralregisterauszug enthält 6 Eintragungen. Sämtliche Verurteilungen erfolgten wegen Beleidigung. Die letzte Verurteilung erfolgte am 06.10.2003 durch das Amtsgericht Erlangen unter dem Aktenzeichen 6 Ds 902 Js 142738/03. Der Angeschuldigte wurde hierbei wegen Beleidigung in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeschuldigte verbreitet seine Thesen wie dargestellt über das Internet. Er ist Domaininhaber der Internetseite www.johannes-lerle.de und bei der zentralen Registrierungsstelle erfaßt. Auf diese Internetseite verwies er insbesondere in dem Flugblatt "Kindermord im Klinikum Nord - Dr. Freudemann tötet Kinder im Mutterleib" (5. verbesserte Auflage), welches am 16.07.2006 in der Fußgängerzone in Erlangen sichergestellt werden konnte.

Daß sich der Angeschuldigte in seinen Textpassagen teilweise rhetorischer Fragen bedient, hindert nicht das Vorliegen des § 130 Abs. 3 StGB, da aus diesen Fragen im Zusammenhang mit den weiteren Textpassagen und der Art der Formulierung das Leugnen, jedenfalls aber das Verharmlosen, der unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Taten deutlich zum Ausdruck kommt, was vom Angeschuldigten auch beabsichtigt ist.

Zur Aburteilung ist nach §§ 7 - 13 StPO, §§ 24 Abs. l, 25 Nr. 2 GVG das

Amtsgericht -Strafrichter- Erlangen

zuständig.

Ich erhebe die öffentliche Klage und beantrage das Hauptverfahren zu eröffnen.

Als Beweismittel bezeichne ich:

Einlassung des Angeschuldigten (Bl. 123 ff.d.A.)

Zeugen:

KHK Nothaas, zu laden über die KPI Erlangen, KS (Bl. 1 d.A.)

PM Dittrich, zu laden über PI Erlangen-Stadt (Bl. 4 d.A.)

PHM Engelhardt, zu laden über PI Erlangen-Stadt (Bl. 4 d.A.)

Urkunden:

Auskunft aus dem Bundeszentralregister

Sonstiges:

"War Jesus Christus ein Volksverhetzer?", Bl. 36 ff. (Bl. 42/43 = Bl. 115/116 d.A.)

"Wieder Christenverfolgung in Deutschland", Bl. 47 ff. (Bl. 52/53 d.A.)

Polizeilicher Vermerk vom 16.07.2006 (Bl. 4-6 d.A.)

gez.: Schmiedel

Staatsanwältin als Gruppenleiterin

Einlassung des Angeklagten

1. nicht verharmlost

Ich fordere Freispruch, denn den nationalsozialistischen Völkermord habe ich weder geleugnet noch verharmlost. Im Gegenteil: In meinen Schriften, die ebenfalls im Internet sind, habe ich immer wieder meinen Abscheu vor Hitlers Bluttaten zum Ausdruck gebracht. Sie enthalten viele Passagen, die mich zu einer anderen Zeit ins KZ gebracht hätten. Außerdem erinnert meine verfahrensgegenständliche Broschüre „Wieder Christenverfolgung in Deutschland“ an die zumindest in der nichtchristlichen Öffentlichkeit weitgehend unbekannten Märtyrer Fritz Gerlich und Paul Schneider. Wer Hitlerverbrechen verharmlost, der trägt doch nicht dazu bei, daß weitere Verbrechensopfer ins Blickfeld der Öffentlichkeit gelangen. Die Tatsache, daß ich sogar in den verfahrensgegenständlichen Schriften an weitgehend unbekannte Schandtaten Hitlers erinnert habe, zeigt, wie absurd die Unterstellung der Staatsanwaltschaft ist, ich hätte irgendwelche Unrechtstaten in Abrede gestellt.

2. „vermeintliches Unrecht“

Anlaß, in meine Formulierungen die Leugnung der Hitlerverbrechen hineinzulesen, dürfte die Formulierung „vermeintliches Unrecht von Auschwitz“ sein, die die Anklageschrift den anderen Zitaten voranstellt und durch die sie die anderen Zitate interpretiert. Doch der Ausdruck “vermeintliches Unrecht“ bedeutet keineswegs die Leugnung der Morde; denn ebenso bezeichneten Bundesverfassungsrichter vorsätzliche Menschentötungen. In einem mir schriftlich vorliegenden Beschluß1 der Bundesverfassungsrichter Papier, Grimm und Hömig, mit dem meine Verfassungsbeschwerde gegen meine Verurteilung wegen angeblicher Beleidigung Dr. Freudemanns nicht zur Entscheidung angenommen wurde, heißt es wörtlich: „Auch der Kampf gegen ein vermeintliches Unrecht gibt dem Beschwerdeführer nicht das Recht, seinerseits anderen Unrecht zuzufügen“.

Die von Dr. Freudemann im Mutterleib getöteten Kinder sind aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes Träger des Grundrechtes auf Leben. Den Ausdruck „vermeintliches Unrecht“ als Bezeichnung für die vorsätzliche Tötung von Trägern des Grundrechtes auf Leben hätte man eher bei irgendwelchen Nazischergen erwartet, nicht aber bei Richtern des Bundesverfassungsgerichtes. Auf diese Ungeheuerlichkeit habe ich daher die Öffentlichkeit bereits in meinem Flugblatt „Die Holocaust-Heuchelei“ hingewiesen, indem ich unter Namensnennung der Bundesverfassungsrichter geschrieben hatte: „Mit großer Scheinheiligkeit wird durch Mahnmale und Dokumentationszentren ständig an das vermeintliche NS-Unrecht erinnert“. Dieses Flugblatt wurde in einigen tausend Exemplaren verbreitet. Und mit Sicherheit sind einige davon bei der Staatsanwaltschaft gelandet. Auch ist es im Internet. Und es ist davon auszugehen, daß es allein schon wegen des Titels von der Staatsanwaltschaft gelesen wurde. Trotzdem wurden die Bundesverfassungsrichter Papier, Grimm und Hömig nicht wegen Volksverhetzung verurteilt, und ich wurde auch nicht angeklagt.

Um die Ungeheuerlichkeit, daß Bundesverfassungsrichter vorsätzliche Menschentötungen als „vermeintliches Unrecht“ verharmlosten, der Öffentlichkeit bewußt zu machen, sah ich mich gezwungen, diese höchstrichterliche Bezeichnung als juristisch korrekt zu übernehmen und in einem Zusammenhang zu gebrauchen, der das Ungeheuerliche besonders verdeutlicht. Wie nicht anders zu erwarten, reagierte die Justiz bei der Bezeichnung “vermeintliches Unrecht“ für die Judenmorde wie der Stier auf das rote Tuch, während sie den gleichen ungeheuerlichen Ausdruck – obwohl dieser ihr mit Sicherheit bekannt war – völlig ignorierte, als er sich auf irgendwelche Nichtjuden bezog. Meine angebliche Straftat besteht demnach vermutlich darin, daß ich mich erdreistet habe, die Bezeichnung „vermeintliches Unrecht“, die die Bundesverfassungsrichter für die vorsätzliche Tötung nichtjüdischer Untermenschen gebraucht haben, auf die Tötung jüdischer Herrenmenschen anzuwenden. Mich wegen dieser meiner Dreistigkeit zu verurteilen, wäre jedoch gegen das Grundgesetz; denn nach diesem sind alle Menschen – folglich auch Juden und ebenso die Kinder im Mutterleib – vor dem Gesetz gleich. Da auch die Bundesverfassungsrichter und meine Wenigkeit vor dem Gesetz gleich sind, darum darf die Justiz mich nicht anders behandeln als diese hohen Herren und Damen. Das bedeutet: Entweder spricht man mich von der Anklage der Volksverhetzung frei, oder die Justiz verfolgt und verurteilt auch diese drei Bundesverfassungsrichter wegen Volksverhetzung. Mich anders zu behandeln als die Karlsruher Richter, würde die gängige Volksmeinung bestätigen, die wäre: Die Kleinen „hängt“ man, die Großen läßt man laufen.

Wenn meine unbedeutende Wenigkeit vom „vermeintlichen Unrecht von Auschwitz“ schreibt, so hat das mit Sicherheit nicht zur Folge, daß heute Gaskammern für „jüdische“ Mitbürger errichtet würden. Aber es hat durchaus tödliche Folgen, wenn Menschen, die als Personifizierungen der Rechtsstaatlichkeit gelten, den vorsätzlichen Menschentötungen Dr. Freudemanns ein rechtsstaatliches Mäntelchen umhängen. Deshalb ist der Ausspruch dieser drei Richter „vermeintliches Unrecht“, bezogen auf die Tötung unschuldiger Menschen im Mutterleib, wesentlich schlimmer als von mir, bezogen auf die geschichtliche Vergangenheit.

3. Wissenschaft kontra Aberglaube

Nochmals: Da die Gaskammern in Auschwitz allgemein als offenkundig gelten, muß es jedem klar sein, daß mit „vermeintlichem Unrecht von Auschwitz“ nur die dortigen Menschentötungen gemeint sein können. Folglich ist diese Formulierung ungeeignet, in die anderen Zitate der Anklageschrift die Leugnung der „unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft begangenen Unrechtstaten“ hineinzudeuten. Die in der Anklageschrift folgenden Zitate stehen in der Broschüre „Wieder Christenverfolgung in Deutschland“ ebenfalls unter der Überschrift „Monopol für marxistische Verbrecherideologie und für ideologiebedingte Dummheit“. Um Auschwitz geht es in diesem Zusammenhang nur am Rande. Zentral geht es aber um den Unterschied von christlichem Denken, das ein Denken in Wahrheitskategorien ist, und der marxistischen Dummheit, die auch für die 68er Bewegung charakteristisch ist, wonach es keine unveränderliche Wahrheit gebe. Christus spricht: „Wer aus der Wahrheit ist, der hört meine Stimme“ (Joh. 18,38). Und der Apostel Paulus schreibt von denen, die verloren werden, weil sie die Liebe zur Wahrheit nicht angenommen haben (2. Thess. 2,10). Doch im marxistischen „Denken“ gibt es „keine absolute Wahrheit“, wie ich im verfahrensgegenständlichen Papier einen Inquisitor zitiert habe, der eine antimarxistische Professorin aus einer Hochschule entfernt hatte. Diese Denkweise widerspricht nicht nur dem christlichen Glauben, sondern sie hat auch große Dummheit zur Voraussetzung. Denn für den gesunden Menschenverstand ist es denknotwendig, daß es eine absolute und von der richtigen oder falschen Meinung der Menschen völlig unabhängige Wahrheit gibt. So ist z. B. 2 x 2 zu allen Zeiten 4. Das kann sich niemals ändern, nicht einmal dann, wenn alle Menschen meinen würden, daß es 5 sei, und nicht einmal dann, wenn der Bundestag beschließen würde, daß 2 x 2 = 5 sei und das Bundesverfassungsgericht dies bestätigen sollte. Folglich hat die von den 68ern vertretene marxistische Auffassung, daß es keine absolute Wahrheit gebe, neben der Ablehnung des Gotteswortes auch den Schwachsinn zur Voraussetzung. Und wenn solche marxistischen Dummköpfe sich mit Wissenschaft befassen, dann ist deren „Wissenschaft“ auch danach. Wissenschaft ist Wahrheitsforschung. Doch wenn Marxisten meinen, daß es keine absolute unveränderliche Wahrheit gebe, dann mutiert deren „Wissenschaft“ zwangsläufig zu einer Art Aberglauben.

Als Beispiel nannte ich Stalin. Stalin meinte, daß in der Biologie erworbene Eigenschaften vererbt würden. Jeder, der nicht völlig ideologieblind ist, sieht ständig das Gegenteil. Obwohl Eltern sprechen können, müssen es deren Kinder trotzdem erlernen. Obwohl Juden seit Jahrtausenden beschnitten wurden, werden die kleinen Juden dennoch mit Vorhaut geboren. U. s. w. Trotzdem ist Stalins Auffassung auf marxistischer Grundlage verständlich. Denn Stalin hatte richtig erkannt, daß eine Leugnung der Vererbung erworbener Eigenschaften konsequenterweise zum Schöpfungsglauben führt. Denn die anderen Mechanismen zur Veränderung des Erbgutes reichen – wie man in DDR-Veröffentlichungen aus der Zeit Stalins nachlesen kann – in der Tat nicht aus, um die Vielfalt des Lebens zu erklären. „Es gibt keinen Gott“ – meinte Stalin. Folglich werden erworbene Eigenschaften vererbt.

Der Zusammenhang, in dem die Zitate der Anklageschrift ursprünglich stehen, ist der Unterschied von Wissenschaft und Aberglaube. Wissenschaftliches Denken ist: „Ich weiß, daß ich nichts weiß“. Ein Vertreter des Aberglaubens hingegen „weiß“ alles, auch wenn er es nicht selbst gesehen oder gehört hat, was er so aus seiner Umgebung vernimmt, z. B. daß jemand in der Familie stirbt, wenn zwischen Weihnachten und Neujahr Wäsche gewaschen wird. Er „weiß“, daß erworbene Eigenschaften vererbt werden, oder er „weiß“, daß vier Millionen Menschen in Auschwitz in Gaskammern starben. Weil jeder den übernommenen Aberglauben für „offenkundig“ hält, stellt sich die Frage, woher er seine „Erkenntnis“ hat, gar nicht erst. Aus dem System des „offenkundigen“ Aberglaubens wird dann deduktiv auf Einzelheiten geschlossen. Z. B. bei Stalin war es das Dogma „Es gibt keinen Gott“, aus dem er schlußfolgerte, daß erworbene Eigenschaften vererbt würden. Beim Holocaust ist es das Dogma: „Es ist das größte Verbrechen in der Menschheitsgeschichte, bei dem sechs Millionen Juden ermordet wurden“. In deduktiver Weise wird dann auf Einzelheiten geschlossen, und zwar ständig anders, mit dem Ziel, daß die Darstellung glaubwürdig ist. Um Glaubwürdigkeit geht es: In ständigen Frontbegradigungen hat man inzwischen mehr und mehr unglaubwürdige Lügen wie z. B. die Seife aus Menschenknochen, die Lampenschirme aus Menschenhaut und die Gaskammer in Dachau aufgegeben, um vom Holocaustglauben zu retten, was man meinte, noch retten zu können.

Das alles hat nichts zu tun mit einem Denken in Wahrheitskategorien, wie es auf christlichem Boden gewachsen ist und das wissenschaftliche Denken geprägt hat. Wissenschaft ist nicht eine bestimmte Aussage, sondern ein nachvollziehbarer Erkenntnisweg. Früher wurde dies in der Schule vermittelt. So geht es beim Lehrsatz des Pythagoras nicht darum, ob a2 + b2 = c2 ist oder nicht, sondern es geht um die Beweiskette. Die Behauptung, daß a2 + b2 = c2 wird dann falsch, wenn sie mit der Offenkundigkeit begründet werden würde, die dadurch gegeben sei, daß sie in jeder Sammlung mathematischer Offenkundigkeiten enthalten ist und von jedem geglaubt wird. Wissenschaft ist ergebnisoffen. Und wenn Ergebnisse vorliegen, dann ist man dafür offen, daß diese ständig hinterfragt werden. Andersdenkenden wird dabei mit Sachargumenten begegnet. Wird aber die Justiz eingeschaltet wie bei Galileo Galilei oder bei Stalin oder heute bei der Verteidigung des Holocausts, dann hat man das Gebiet der wissenschaftlichen Auseinadersetzung verlassen, dann geht es lediglich um die Verteidigung von Dogmen. Das Gebiet der wissenschaftlichen Auseinadersetzung wäre auch dann verlassen, wenn die Dogmen richtig sein sollten. Die Aussage, daß a2 + b2 = c2 hätte dann nichts mehr mit Mathematik zu tun, wenn sie mit der Offenkundigkeit begründet worden wäre, die aufgrund von Gerichtsurteilen und Entscheidungen des Bundestages gegeben sei. Denn dadurch würde der Satz des Pythagoras zu einem Dogma des Aberglaubens werden.

Deshalb ist es nicht nachvollziehbar, wieso folgende in der Anklageschrift zitierte Tatsachenfeststellung strafbar sein sollte: „Heute wird in Deutschland vom Bundestag und von den Gerichten festgelegt, was Wissenschaft sei. So sei offenkundig, daß in Auschwitz eine unfaßbar große Zahl (die allerdings ständig geändert wird) von Menschen in Gaskammern umgebracht wurde. Wer dem öffentlich widerspricht, wird eingesperrt, so als ob wir in der Sowjetunion leben würden. ... Sogar einem Rentner wurde dessen bereits erworbener Doktortitel aberkannt, weil er ein inzwischen verbotenes Buch über die Gaskammern und Krematorien in Auschwitz geschrieben hat. Daß sogar ein Doktortitel aberkannt wurde, beweist zwingend, daß im Wissenschaftsbetrieb längst irgendwelche Hohepriester eines Aberglaubens sowohl die Gläubigen als auch andere wirkliche Wissenschaftler hinausbeißen und durch fachlich inkompetente antichristliche Ideologen ersetzen“.

Die gedankliche Verbindung von Gaskammern und Aberglauben bedeutet keineswegs eine Leugnung der Gaskammern, wohl aber die Feststellung, daß aus einer wissenschaftlichen Frage mit selbstverständlich offenem Ausgang die Verteidigung pseudoreligiöser politischer Dogmen, die nicht hinterfragt werden dürften, geworden ist. Wenn man einem pensionierten Richter dessen Doktortitel aberkennt, ohne seine Gedankengänge, wenn es um die „Juden“ geht, als unlogisch widerlegt zu haben, dann beweist dies, daß man unter Wissenschaft nicht den Erkenntnisweg versteht, sondern das Ergebnis, und daß es der Rechtsprechung diesbezüglich nicht um Wahrheitsfindung geht, sondern um die Verteidigung eines vernünftiger Überprüfung unzugänglichen, folglich irrationalen Dogmas. Und genau das unterscheidet Aberglauben von echter Wissenschaft. Wer die vorgegebenen Dogmen ablehnt, wird kaum Doktor und noch weniger Professor und wird dadurch daran gehindert, sein Verständnis von Wissenschaft weiterzugeben. Es geht hier nicht darum, ob die Dogmen richtig oder falsch sind. Allein daß “Päpste“ oder Richter oder der Gesetzgeber als Erkenntnisquelle genommen werden, zeigt, daß ergebnisoffene Wissenschaft zu einem Aberglauben mutiert ist, der sich nur deshalb auf die “Offenkundigkeit“ beruft, weil er seine Dogmen nicht „beweisen“ kann.

Während wirkliche Wissenschaft Wahrheitsforschung ist, ist der Aberglaube nicht wirklich an Tatsachen interessiert. Das wirkt sich so aus, daß die Anklageschrift meine Tatsachenfeststellungen und meine Fragen, die keineswegs nur rhetorische Fragen sind, als “Leugnen, jedenfalls aber als Verharmlosen der unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Taten“ umdeutet. Aber über den Erkenntnisweg zu reflektieren ist der Kern wissenschaftlichen Denkens. Das kann Zweifel an der Richtigkeit des bisherigen Geschichtsbildes fördern. Doch Zweifel an überkommenen Auffassungen ist für jegliche Wissenschaft die grundlegende Voraussetzung. Indem die Staatsanwaltschaft das wissenschaftliche Wecken von Zweifel mir als Verharmlosung vorwirft, verteidigt sie offensichtlich eine der Nachforschung entzogene Glaubenslehre, die nicht nur nicht bestritten, sondern nicht einmal hinterfragt werden darf.

Doch wodurch werden Dogmen „offenkundig“, wenn nicht durch ständiges Wiederholen? Ein Wissenschaftler ist sich dieser Gefahr bewußt. Um so befremdlicher ist es, wenn die Anklageschrift mir folgende Formulierung zum Vorwurf macht: „Doch wie eine Lüge auch durch noch so häufiges Wiederholen nicht zur Wahrheit wird, so wird ein Aberglaube nicht dadurch zur Wissenschaft, daß er von den Universitäten aus verbreitet wird“. Dieses aus dem Zusammenhang gerissene Zitat der Anklageschrift bezieht sich keineswegs ausschließlich auf den Holocaust, sondern es handelt sich um eine allgemeine Feststellung. Der Zusammenhang im verfahrensgegenständlichen Papier ist folgender:

1.) Die erworbenen Eigenschaften, die nach Stalins Meinung vererbt würden.

2.) Das Holocaustgeschehen, das in Wahrheit schon deshalb nicht offenkundig sein kann, weil uns ständig etwas anderes erzählt wird.

3.) Der Marxismus, der in der DDR als Wissenschaft galt, was allein schon durch den dortigen Staatsbankrott widerlegt wurde.

4.) Die Pisakatastrophe, die die Wissenschaftlichkeit der Erziehungs„wissenschaft“ in der Bundesrepublik widerlegt hat.

Daß eine Lüge durch noch so häufiges Wiederholen nicht zur Wahrheit wird, gilt somit allgemein, und nicht nur für den Holocaust, aber logischerweise auch für Aussagen, die den Holocaust betreffen.

4. Handfeste Lügen

Beispiele hatte ich an dieser Stelle nicht genannt, wohl aber in dem anderen verfahrensgegenständlichen Papier „War Jesus Christus ein Volksverhetzer?“. Dort zählte ich frühere angebliche Offenkundigkeiten auf, die durch ständiges Wiederholen nicht zur Wahrheit geworden waren. Aus meinen Aufzählungen zitiert die Anklageschrift: „Der Völkermord der Nationalsozialisten ist inzwischen eindeutig Geschichte. Die Leugnung desselben zu bestrafen, bedeutet, Menschen wegen Verbreitung eines politisch unkorrekten Geschichtsbildes einzusperren. Es kann doch nicht bestritten werden, daß unsere bisherigen Auffassungen über die Nazis mit handfesten Lügen durchsetzt sind. So lernte ich in den 60er Jahren in der Schule, daß die Nazis Seife aus menschlichen Knochen fertigten und daß aus der Haut von Insassen des KZ Buchenwald Lampenschirme gefertigt worden wären. Viele amerikanische Soldaten hatten sogar mit eigenen Augen Gaskammern im KZ Dachau gesehen. Doch das paßt nicht zur heutigen Geschichtsschreibung, wonach auf deutschem Boden keine Menschen in Gaskammern starben“.

Behauptet die Staatsanwaltschaft hiermit, daß tatsächlich Seife aus menschlichen Knochen und Lampenschirme aus menschlicher Haut gefertigt und in Dachau Menschen vergast worden seien? Oder behauptet die Staatsanwaltschaft, daß derartige Lügen nie verbreitet worden seien? Oder aber verübelt sie mir, daß ich eine auch ihr bekannte Lüge öffentlich bekannt mache, weil dadurch die Seriosität des Holocaustdogmas in Zweifel gezogen wird? Es ist unklar, was dieses Zitat in der Anklageschrift mir eigentlich vorwirft, und ich bitte, mir dies mitzuteilen, damit ich mich diesbezüglich verteidigen kann.

5. Frontbegradigung

Weiter zitiert die Anklageschrift meine Aussagen über Frontbegradigungen. Diesen Ausdruck benutzte die deutsche Kriegsberichterstattung, um den Anschein einer militärischen Niederlage zu vermeiden. „Um die Zahl von sechs Millionen zu halten, erhöhte sich die Zahl der Toten in den Gaskammern der besetzten Gebiete. So starben vier Millionen in Auschwitz. Allerdings ist diese Zahl inzwischen wieder im Sinken, wodurch der Anschein einer "Frontbegradigung" entsteht“.

Eine Frontbegradigung an der Auschwitzfront hat der Spiegelredakteur Fritjof Meyer vorgenommen, und zwar in dem Artikel „Die Zahl der Opfer von Auschwitz. Neue Erkenntnisse durch neue Archivfunde“, der in der Zeitschrift „ost europa“ vom Mai 2002 erschienen ist (S. 631ff). Präsident der Herausgeberschafft ist Prof. Dr. Rita Süssmuth. Wie der Spiegel kein Naziblatt ist, so ist auch Frau Süssmuth kein Neonazi. Jemand erstattete Strafanzeige gegen Fritjof Meyer. Diese wurde jedoch abgewiesen. Daraus ergibt sich, daß die erhebliche Reduzierung der Opferzahlen von Auschwitz auf einen Bruchteil der bisher behaupteten nicht etwa dem krankhaften Hirn eines Neonazi entsprang, sondern daß es sich in der Tat um den neuen Verlauf der Auschwitzfront handelt, der der Bevölkerung behutsam vermittelt werden soll.

Gemäß diesem Artikel stammt die Zahl vier Millionen für Auschwitz nicht, wie ich irrtümlich schrieb, erst aus späterer Zeit, sondern von einer sowjetischen Untersuchungskommission aus dem Jahre 1945. Fritjof Meyer zitiert zustimmend aus der FAZ vom 14. Sept. 1998 über die Opferzahl von Auschwitz: „Kurz nach Kriegsende wurde sie von einer sowjetischen Untersuchungskommission ohne weitere Nachforschungen auf vier Millionen festgelegt. Obwohl von Anfang an Zweifel an der Richtigkeit der Schätzung bestanden, wurde sie zum Dogma. Bis 1989 galt in Osteuropa ein Verbot, die Zahl von vier Millionen Getöteten anzuzweifeln; in der Gedenkstätte von Auschwitz drohte man Angestellten, die an der Richtigkeit der Schätzung zweifelten, mit Disziplinarverfahren“ (S. 689). Eine entsprechende Aussage des Lagerkommandanten Höss in Nürnberg erklärte Fritjof Meyer mit Folter und der Drohung von Auslieferung nach Polen und Hinrichtung (S. 639f). Fritjof Meyer schreibt: „Diese Überlegungen führen hier zu dem Ergebnis, daß in Auschwitz eine halbe Million Menschen ermordet wurden, davon etwa 356000 im Gas“ (S. 359). Die Gaskammern hätten sich übrigens laut Fritjof Meyer in zwei inzwischen abgerissenen Bauernhäusern (S. 635 u. 638) befunden, so daß man heute diesbezüglich nichts mehr beweisen und auch nichts widerlegen kann. Trotz dieser Verharmlosung der „unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft begangenen Unrechtstaten“ auf ein Achtel wurden die entsprechenden Strafanzeigen gegen den Verfasser dieses zitierten Artikels abgewiesen. Fritjof Meyer darf also unbehelligt behaupten, daß die jahrzehntelang den Millionen Besuchern gezeigte „Original“gaskammer folglich keine historische Wahrheit hat. Ich jedoch werde angeklagt. Das verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes.

6. Weder geleugnet noch verharmlost

Daß ich die nationalsozialistischen Verbrechen geleugnet hätte, ist sich die Staatsanwaltschaft selbst nicht sicher. Das zeigt ihr Zusatz „oder verharmlost“. Mit „verharmlost“ meint die Anklageschrift wahrscheinlich „angezweifelt“. Doch der Zweifel an den Hitlerverbrechen ist nicht strafbar. Außerdem habe ich sie im Internet auch nicht einmal angezweifelt, sondern lediglich nachweisbare Tatsachen in einer Weise zusammengestellt, die andere zum Zweifel am Holocaust führen könnte. Ich betone: Ich habe lediglich Tatsachen zurechtgelegt, wie sie in der Anklageschrift zitiert sind. So ist es eine Tatsache, daß wir über die Hitlerverbrechen belogen wurden, z. B. über Seife aus Menschenknochen, Lampenschirme aus Menschenhaut, die Gaskammer in Dachau und die Originalgaskammer in Auschwitz. Meine Leser mögen denken: u. s. w. und so fort ... : Diese Lügen wurden als solche entlarvt, folglich seien die anderen Schreckensberichte ebenfalls erstunken und erlogen, es sei lediglich nur noch nicht herausgekommen. Für derartige wahrscheinliche Schlußfolgerungen meiner Leser kann man mich jedoch nicht bestrafen. Zwar habe ich die Bausteine so zurechtgelegt, daß Menschen zum Zweifel am Holocaust geführt werden könnten; doch in einem Strafprozeß darf es nicht darum gehen, ob mein Verhalten verwerflich ist, sondern einzig und allein darum, ob es strafbar ist. Und laut Grundgesetz darf es ohne Gesetz keine Strafe geben. Ich habe im Internet die Gaskammermorde weder geleugnet noch verharmlost. Ich habe lediglich nachprüfbare Tatsachen über Lug und Trug so zurechtgelegt, daß andere zum Zweifel an dem zur Zeit politisch korrekten Dogma der Gaskammermorde geführt werden könnten. Wenn jemand den Glauben an die Gaskammern zerstört, dann sind es diejenigen, die Lügen über Seife, über Lampenschirme, über Dachau und über die Originalgaskammern in Auschwitz und über vielfach übertriebene Opferzahlen verbreitet haben, und nicht ich, der ich an diese Lügen lediglich erinnere. Ich wüßte jedenfalls nicht, warum ich mein Schulwissen über die Seife und von den Lampenschirmen nicht weiter verbreiten dürfte. Ich gebe allerdings zu, daß auch mir Zweifel gekommen sind angesichts der nachweisbaren Lügen. Aber das Bezweifeln von nationalsozialistischen Unrechtstaten ist nicht strafbar gemäß § 130, Abs. 3 StGB, sondern lediglich das Leugnen oder Verharmlosen, womit natürlich nur zweifelsfrei tatsächlich stattgefundene Unrechtstaten gemeint sein können.

7. Kann Widersprüchliches offenkundig sein?

Kann Widersprüchliches offenkundig sein? Wer wissenschaftlich denkt, der stellt induktiv Tatsachen fest. Und es ist nun einmal eine Tatsache, daß wir über die Verbrechen der Nazis belogen worden sind, indem diese sowohl qualitativ als auch quantitativ vielfach übertrieben wurden. Woher kann ich denn wissen, daß die Gaskammern in Auschwitz nicht ebenso eine Propagandalüge sind wie die Seife aus Menschenknochen und wie die Lampenschirme aus Menschenhaut? Woher kann ich denn wissen, daß die angeblichen Augenzeugen von Auschwitz nicht ebenso gelogen haben wie die angeblichen Augenzeugen von der Gaskammer in Dachau? Informationen, die wir von Lügnern haben, können doch unmöglich offenkundig sein. Schon ein Sprichwort sagt: Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, auch wenn er dann die Wahrheit spricht. Das müßten doch auch Staatsanwälte und Richter begreifen. Was ist am Holocaust offenkundig, wenn wir ständig etwas anderes über ihn zu hören bekommen? Sind die Seife aus Menschenknochen, die Lampenschirme aus Menschenhaut und die Schrumpfköpfe im KZ Buchenwald, an denen aufmerksame Betrachter die Marken des Völkerkundemuseums Leipzig entdeckt hatten, wirklich offenkundig? Ist die Gaskammer in Dachau wirklich offenkundig? Ist die ehemalige Originalgaskammer in Auschwitz wirklich offenkundig? Warum wird sie dann inzwischen nicht mehr gezeigt? Oder sind die Gaskammern offenkundig, die in inzwischen abgerissene Bauernhäuser verlagert wurden, wo nichts mehr zu sehen ist? Sind vier Millionen Auschwitz-Tote offenkundig oder ist eine halbe Million Auschwitzopfer offenkundig? Bisher galt es als offenkundig, daß sechs Millionen Juden dem Holocaust zum Opfer fielen. Wenn sich eine Teilmenge von vier Millionen auf eine halbe Million verringert, verringert sich dann auch die Gesamtmenge entsprechend? Bei Äpfel oder Birnen wäre dies zweifellos der Fall. Gilt diese mathematische Gesetzmäßigkeit auch für ermordete Juden? Falls nein, warum nicht? Wenn in Auschwitz nur eine halbe Million starben, und es sollen trotzdem noch insgesamt 6 Millionen Judenopfer bleiben, die nicht bestritten werden dürfen, wo starben dann die übrigen 5½ Millionen? Sollen wir auch weiterhin an die 6 Millionen glauben oder müssen wir jetzt nur noch nur noch an 2½ Millionen ermordete Juden glauben?

8. Das Offenkundigkeitsdogma

Was bedeutet das deutsche Wort „offenkundig“, das von der Justiz ständig in Bezug auf die Naziverbrechen gebraucht wird? Unter “offenkundig“ wird allgemein das verstanden, was jeder ständig sieht, z. B. daß die Sonne im Osten aufgeht. Von daher wäre es nachvollziehbar, wenn ein Gericht einen Beweisantrag über den Sonnenaufgang wegen Offenkundigkeit ablehnen würde. Doch was in der Hitlerzeit geschah, das können wir im Unterschied zum Sonnenaufgang heute nicht mehr sehen.

Zur DDR-Zeit haben viele im KZ-Buchenwald Seife und Lampenschirme gesehen. Daß diese aus menschlichen Leichen gefertigt worden wären, war keineswegs im gleichen Sinne offenkundig wie der Sonnenaufgang im Osten, sondern es handelt sich lediglich um eine Propagandalüge, die vom sachunkundigen Publikum irrtümlich für offenkundig gehalten worden war. Historische Ereignisse können im ursprünglichen Wortsinn unmöglich offenkundig sein, da wir sie im Unterschied zum Sonnenaufgang nicht ständig beobachten können.

Bei unseren Auffassungen über die Vergangenheit handelt es sich lediglich um eigene Schlußfolgerungen oder um Schlußfolgerungen anderer, die wir übernehmen. Dabei sind Irrtümer und Betrug nicht ausgeschlossen. Das zeigt die Bundestagsdebatte vom 28. September 1960. Dort sagte der Staatssekretär des Auswärtigen Amts Dr. Carstens, daß der Elektriker Martin Fiedler vom Amtsgericht Dachau wegen Leugnung der Gaskammermorde im KZ Dachau zu einer Gefängnisstrafe von sieben Monaten verurteilt worden ist.2

Heute ist es unumstritten, daß in Dachau niemand vergast worden war. So liest man auf einer Tafel in dem Dokuzentrum Reichsparteitagsgelände, daß Dachau nie die Funktion eines Vernichtungslagers hatte. Der Elektriker Martin Fiedler wurde also völlig unschuldig zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Die Justiz hatte also diesbezüglich nichts aus der Geschichte gelernt. Wie die Richter zur Zeit Galileis das Strafrecht mißbrauchten, um die damalige Auffassung von der Bewegung der Sonne vor vermeintlichen Ketzereien zu verteidigen, so mißbrauchte die Nachkriegsjustiz wiederum das Strafrecht, um die Propagandalüge der Sieger über die Gaskammer in Dachau vor der Wahrheit zu schützen. Daß es sich um eine Propagandalüge handelte, mußte auch aus damaliger Sicht wahrscheinlich erscheinen. Denn allein schon wegen der deutschen Kriegsgefangenen, die nach dem Krieg die Gaskammer errichtet hatten, gab es viele Mitwisser. So erzählte mir mein Vater von dem Kriegsgefangenen August Schmidt (Schreibweise unbekannt), der am Bau der Dachauer Gaskammer beteiligt war. Daß ein Richter eines Amtsgerichtes ausgerechnet in Dachau nichts erfahren haben sollte, wäre schon merkwürdig. Außerdem war bekannt, daß das Siegertribunal in Nürnberg elementarsten rechtsstaatlichen Standards Hohn sprach. Es war bekannt, daß die Amerikaner viele Kriegs- und Nachkriegsverbrechen begangen hatten und daher einen Grund hatten, durch Übertreibungen der Nazigreuel die eigenen Verbrechen zu relativieren und ihren Kriegseintritt nachträglich zu rechtfertigen. Außerdem ist es eines, einem objektiven Irrtum zu erliegen, ein anderes ist es aber, Andersdenkende einzusperren. Den Richtern zur Zeit Galileis ist nicht zum Vorwurf zu machen, daß sie meinten, die Sonne bewege sich um die Erde. Das war damals die herrschende Meinung. Doch Andersdenkende strafrechtlich zu verfolgen, das ist krimineller Machtmißbrauch.

Der Elektriker Martin Fiedler wurde zu sieben Monaten Gefängnis verurteilt, weil irgendein Hornochse im Amtsgericht Dachau zu dumm war, um die interessengeleitete Siegergeschichtsschreibung kritisch zu hinterfragen. Diese Unfähigkeit und besonders das Ignorieren des Grundrechtes der freien Meinungsäußerung erweckt den Anschein von Rechtsbeugung. Nachweisen kann ich diese allerdings nicht, da ich nicht beweisen kann, daß der Richter vom Amtsgericht Dachau nicht wirklich so dumm war, wie er dem Eindruck nach ist.

Da wir heute die Nazigreuel nicht ständig beobachten können wie den Sonnenaufgang im Osten, deshalb können sie schon allein aus diesem Grunde nicht offenkundig sein. Indem ich deren Offenkundigkeit verneine, leugne ich keineswegs dieselben. Es ist so wie in der Mathematik. Indem der Mathematiklehrer behauptet, der Lehrsatz des Pythagoras bedürfe eines Beweises, verneint er dessen Offenkundigkeit. Doch dadurch wird er noch nicht zum Leugner des Lehrsatzes des Pythagoras. Im Gegenteil: Indem er diesen Lehrsatz seinen Schülern gegenüber beweist, leugnet er ihn gerade nicht.

Wie der Lehrsatz des Pythagoras, so bedürfen auch die Naziverbrechen eines Beweises. Doch einen solchen verweigert die Justiz, wenn sie immer wieder wider besseres Wissen die Offenkundigkeit der Nazigreuel behauptet. Wodurch diese Offenkundigkeit gegeben sei, wird in meiner Anklageschrift angedeutet, indem sie hinweist auf „die gefestigte Rechtsprechung, die eine diesbezügliche Beweiserhebung wegen >Offenkundigkeit< als überflüssig erachtet“. Angenommen den Fall: Irgendwann wäre in der Rechtsprechung ein Fehlurteil ergangen, und dieses Fehlurteil würde als Grundlage für eine andere ungerechte Verurteilung mißbraucht werden. Ein dritter Richter würde die beiden Fehlurteile im Sinne meiner Anklageschrift als “gefestigte Rechtsprechung“ werten, „die eine diesbezügliche Beweiserhebung wegen >Offenkundigkeit< .... überflüssig“ mache. Jeder weitere Richter, der sich auf die „gefestigte Rechtsprechung“ beruft, würde noch mehr zur Verfestigung eines Irrtums beitragen. Durch einen derartigen Mechanismus, zu dem sich die Staatsanwaltschaft in meiner Anklageschrift bekennt, wäre es möglich - ausgehend von einer Verurteilung aus der Zeit Galileis - auch heute noch Menschen dafür zu verurteilen, daß sie die Bewegung der Sonne um die Erde leugnen, oder – ausgehend von der Verurteilung des Elektrikers Martin Fiedler – Menschen dafür einzusperren, daß sie die Gaskammermorde in Dachau leugnen.

Aus den ungerechten Verurteilungen zur Zeit Galileis hat die Justiz nichts gelernt. Anstatt sich in Zukunft davor zu hüten, durch Strafurteile in den wissenschaftlichen Meinungsstreit einzugreifen, tut sie dies immer wieder aufs Neue. Auf gelehrte Sachargumente geht die sie gar nicht erst ein, sondern verweist (wie in meiner Anklageschrift) auf „die gefestigte Rechtsprechung, die eine diesbezügliche Beweiserhebung wegen >Offenkundigkeit< als überflüssig erachtet“.

Nachdem in der Nachkriegszeit viele Propagandalügen wie die von der Seife aus Menschenknochen, den Lampenschirmen aus Menschenhaut und der Gaskammer in Dachau als solche entlarvt worden waren, wollte man wenigstens die Gaskammern in Auschwitz juristisch für alle Zukunft absichern. Diesem Ziel diente der Frankfurter Auschwitzprozeß von 1963-1965, der unter großer Anteilnahme der Medien stattfand. Da das Interesse der Öffentlichkeit erwünscht war, wurde er in der Frankfurter Stadthalle durchgeführt, damit möglicht viele Zuhörer Platz finden konnten. Aber als vor einigen Jahren gegen den Revisionisten Ernst Zündel vor dem Münchener Amtsgericht verhandelt wurde, da fanden nicht alle Interessenten im Gerichtssaal Platz. Denn das dortige Landgericht, das im selben Gebäude untergebracht war, war nicht verpflichtet, Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Wo kein Wille, dort kein Weg. Denn im Unterschied zum Frankfurter Auschwitzprozeß war die Öffentlichkeit unerwünscht. Sie könnte ja durch irgendwelche Sachargumente zum Zweifel an der Staatsreligion der Gaskammern verführt werden.

Doch der Tatbestand, den das Frankfurter Auschwitz-Urteil von 1965 festzustellen vorgibt, ist nach heutiger Geschichtsschreibung fehlerhaft. Deshalb darf das Gerichtsurteil keine Grundlage für eine „gefestigte Rechtsprechung“ sein, „die eine diesbezügliche Beweiserhebung wegen >Offenkundigkeit< als überflüssig erachtet“. Zwar fanden nach dem Auschwitz-Urteil auch Vergasungen in Bauernhäusern statt,3 aber der Vergasungsschwerpunkt war wie selbstverständlich die Gaskammer oder die Gaskammern in den Krematorien innerhalb des KZs Auschwitz-Birkenau. Darauf, daß der bereits erwähnte Artikel des Spiegelredakteurs Fritjof Meyer in einer auch von Frau Süßmuth mit herausgegebenen Zeitschrift, der die Gaskammern innerhalb des KZs leugnet, tatsächliche eine „Frontbegradigung“ an der Auschwitzfront einleiten soll, deutet auch die Dokumentation auf dem Nürnberger Reichsparteitagsgelände hin. Dort las ich am 5. Mai 2007 vom „Vernichtungslager Auschwitz“ und von der Zahl 6 Millionen. In Auschwitz-Birkenau wurden etwa eine Million Menschen getötet, Juden und andere. Diese Zahl von einer Million Menschen stellt bereits eine Frontbegradigung im Vergleich zu den vier Millionen dar, von denen wir früher gehört hatten. Doch die Gaskammern wurden im Zusammenhang mit den Judenmorden überhaupt nicht erwähnt. Die einzige Erwähnung der Gaskammern auf dem Reichsparteitagsgelände war im Zusammenhang mit der Auflösung des Zigeunerlagers, dessen letzte 3000 Überlebende im August 1944 in die Gaskammern geschickt wurden. Dann war noch in einem gezeigten Film davon die Rede, daß ein SS-Mann in der Nervenklinik endete, der von Judentötungen in Gaswagen sprach. Sonst war von den Gaskammern nichts und auch gar nichts weder zu lesen noch zu hören. Ein derartiges Verschweigen von Naziunrecht wäre vor Jahren undenkbar gewesen.

Das Frankfurter Auschwitz-Urteil nannte als Beweis für die Gaskammern u. a. die Aufzeichnungen des Lagerkommandanten Höß. Doch schon damals war bekannt, daß die „Geständnisse“ von Höß durch Folter erpreßt worden waren, daß deren Beweiskraft somit nicht größer war als die der Foltergeständnisse aus der Zeit des Hexenwahns. Daß die Höß-Aufzeichnungen in das Urteil Eingang gefunden haben, beweist somit zwingend, daß nicht Wahrheitsfindung beabsichtigt war, sondern daß es sich um einen Schauprozeß handelte. Nachdem mancher Betrug entlarvt worden war, sollte die Siegergeschichtsschreibung für alle Zukunft als historische Tatsache festgeschrieben werden. Zu diesem Zweck wurde das Vertrauen mißbraucht, das die Deutschen traditionell in die Behörden und besonders in ihre angeblich unabhängige Justiz haben.

Doch da Lügen nun einmal kurze Beine haben, blieben die vielen Ungereimtheiten und Widersprüche nicht jedem verborgen. Zumindest einen Teil davon deckte der pensionierte Vorsitzende Richter am Finanzgericht Dr. Wilhelm Stäglich auf. Doch sein Buch „Der Auschwitz-Mythos“ wurde durch ein Urteil des Landgerichts Stuttgart eingezogen4, d. h. aus dem Verkehr gezogen und zur Veröffentlichung verboten, im Ergebnis ein gleichartiger Akt wie die berüchtigten Bücherverbrennungen. In dem Urteil wird aus dem eingezogenen Buch ausführlich zitiert. Die zitierten Argumente und vorgebrachten Tatsachen Stäglichs wirken überzeugend. Sie wurden bemerkenswerterweise in diesem Urteil weder entkräftet noch widerlegt. Um so verblüffender ist folgender Satz aus der Einziehungsbegründung: „Mit seinen Ausführungen setzt sich der Autor Dr. Wilhelm Stäglich über das wissenschaftlich gesicherte, historisch erwiesene und deshalb offenkundige Geschichtsbild über die Verfolgung, Vertreibung und systematischen Tötung der Juden im Dritten Reich hinweg.“5 Dieses Zitat zeigt, daß die Richter Luippold, Vögele und Wychodil vom Landgericht Stuttgart unter Wissenschaft nicht den Erkenntnisweg, sondern das Ergebnis verstehen, daß sie den Unterschied von wirklicher Wissenschaft und Aberglauben überhaupt noch nicht begriffen haben. Diese Richter funktionieren wie ein Computer. Ein Computer kann nicht denken, sondern er kann lediglich irgendwelche Daten mit einem vorgegebenen Datensatz abgleichen und auf diese Weise Unterschiede feststellen. Und solche beschränkten Gemüter werden in unserem fälschlich sogenannten „freiheitlich demokratischen Rechtsstaat“ mit der Amtsherrlichkeit eines Richteramtes ausgestattet. Dadurch können diese zu selbständigem Denken unfähigen oder unwilligen? Primitivlinge mir verbieten, solche Sachargumente und Tatsachen zur Kenntnis zu nehmen, die zum Zweifel an der Geschichtsschreibung der Sieger führen könnten. Doch als denkender Mensch erhebe ich im Unterschied zu den Richtern Luippold, Vögele und Wychodil vom Landgericht Stuttgart meinen Kenntnisstand nicht zur Norm, sondern unterscheide zwischen der Fülle der wirklichen Tatsachen und meinem Unwissen, das eine zwangsläufige Folge der Verdummungspolitik von Gesetzgeber und Gerichten ist.

Gegen dieses Buchverbot legten Stäglich und sein Verleger Verfassungsbeschwerde ein. Diese wurde in einem Beschluß vom 12. Okt. 1983 nicht zur Entscheidung angenommen. Da das Grundgesetz kein Grundrecht auf Wahrheit kennt, kann dieses auch keinem Bücherverbot entgegenstehen. Doch da gibt es noch die Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5, Abs. 3, Satz 1 GG, die nicht einmal durch Gesetz beschränkt werden darf. Doch auch diese hat gemäß des Nichtannahmebeschlusses nicht schlechthin den Vorrang vor der Menschenwürde. Da Stäglich ja nicht gegen die Juden hetzt, wird deren Menschenwürde durch die verbotene Veröffentlichung auch nicht angegriffen. Lediglich die „Menschenwürde“ von Folterschergen, von Rechtsbeugern, von Lügnern, von Dokumentenfälschern und von deren Hintermännern könnte man als angegriffen betrachten. Um die „Menschenwürde“ von Wahrheitsverfälschern zu schützen, soll deren Fehlverhalten vor der Öffentlichkeit verborgen bleiben. Deshalb beschlossen die Bundesverfassungsrichter Dr. Benda, Dr. Katzenstein und Dr. Henschel, daß die Wissenschaftsfreiheit hinter das Grundrecht der Menschenwürde zurücktreten müsse.6

9.Holocaust – ein Glaubensbegriff

Die Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit zeigt, daß es beim Holocaust weder um historisch-wissenschaftliche Erkenntnisse, noch um Tatsachen, schon gar nicht um offenkundige Tatsachen, geht, sondern daß wir es mit einem politisch-religiösen Glauben zu tun haben, und daß es bei der Holocaustrechtsprechung nach § 130 Abs. 3 StGB nicht um Wahrheitsfindung und Rechtsprechung, sondern um die Verfolgung von solchen Ketzereien geht, die ein unantastbares politisches Glaubensdogma kritisch hinterfragen. Darauf deutet auch der Begriff „Holocaust“ hin. Diese Vokabel stammt aus der lateinischen Bibelübersetzung (z. B. 1. Mose 22,2), die das Wort „Holo“ des hebräischen Urtextes als Fremdwort übernommen hat. Holocaust bedeutet „Brandopfer“ bzw. „Ganzopfer“. Die Einmaligkeit des Holocausts und die Unvergleichbarkeit mit anderen Verbrechen ist eine Glaubenslehre, die übrigens gegen den christlichen Glauben gerichtet ist. Denn nach christlicher Überzeugung geschah der einmalige Holocaust, der mit keinem anderen Verbrechen in der Menschheitsgeschichte vergleichbar ist, auf dem Hügel Golgatha, als damals zum Passahfest Jesus Christus, der völlig sündlose Sohn Gottes, gekreuzigt und damit als Opferlamm stellvertretend für unser aller Sünden geschlachtet worden war. Wie für glaubende Christen der Sühnetod Jesu ein einmaliges Geschehen ist, werten auch Menschen zionistischen Glaubens das Auschwitzgeschehen als einmaligen Holocaust, der mit keinem anderen Verbrechen in der Menschheitsgeschichte vergleichbar ist.

Zur Holocaustproblematik habe ich deshalb so breit Stellung genommen, da die Anklageschrift verschweigt, was mir konkret als Straftat vorgeworfen wird. Die wirkliche Ursache meiner Anklage scheint mir mein Angriff auf die Holocaustreligion zu sein, die wir allein schon deshalb als Religion verstehen müssen, weil die Tatsachen, auf die sie sich angeblich gründet, widersprüchlich sind, ständig geändert werden und außer dem Hinweis auf die Offenkundigkeit ohnehin nicht bewiesen werden.

Uns wurde von Seife und von Lampenschirmen erzählt. Obwohl diese Lügen in der breiten Öffentlichkeit niemals widerrufen wurden, hört man davon nichts mehr. So wächst eine Jugend heran, die nie etwas von Seife aus Menschenknochen gehört hat. Deshalb halte ich es für notwendig, die nachwachsende Generation darüber zu informieren, damit sie weiß, daß wir unser Wissen über die Hitlerverbrechen letzten Endes von Lügnern haben.

Weil entlarvte Propagandalügen nicht widerrufen, sondern lediglich nicht wiederholt werden, bleiben sie in irgendwelchen Nischen erhalten. Dadurch kommt es zu Widersprüchen mit den Ergebnissen von “Frontbegradigungen“. So gelten in der heutigen Greuelpropaganda, wie das Vorwort des Herausgebers „seiner“ im Jahre 2006 erneut erschienenen „Selbstbiographie“ zeigt, die Aussagen des KZ-Kommandanten Höß nach wie vor als Beweis dafür, daß 3 Millionen in Auschwitz umkamen, davon 2,5 Millionen in Gaskammern. Andererseits „verharmlost“ die Ausstellung auf dem Reichsparteitagsgelände „die unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft begangenen Unrechtstaten“ auf eine Million Todesopfer; ganz zu schweigen von dem bereits erwähnten Artikel des Fritjof Meyer, der wahrscheinlich den zukünftigen Verlauf der Auschwitzfront vorbereiten soll.

Die Widersprüchlichkeit der Propagandaaussagen zeigt, daß die Tatsachen, die angeblich der Inhalt der Offenkundigkeit seien, nicht wirklich interessieren. Denn der Holocaust ist in erster Linie ein religiöser Glaube. Und als solcher würde er frei in der Luft hängend selbst dann fortbestehen, wenn die letzte Säule der Tatsachen gefallen sein sollte.

10. Ketzerprozesse

Daß es in diesem Strafprozeß in der Tat um Glaubensinhalte geht und nicht um Tatsachen oder um die Verhöhnung von Verbrechensopfern, zeigt sich darin, daß man nichtjüdische Verbrechensopfer durchaus verhöhnen darf. So wurde am 13. Februar 2005 in Dresden am Rande einer Demonstration zur Erinnerung an den Bombenterror ein Transparent gezeigt, das folgende Aufschrift trug: „Bomber Harris - do it again“. Hier griff die Polizei selbstverständlich nicht ein.

Bei der heutigen Ketzerverfolgung geht es auch nicht um den Schutz der Wahrheit vor irgendwelchen Lügen. Denn obwohl der systematische Kindermord im Nürnberger Klinikum Nord wesentlich offenkundiger ist als der Gaskammermord in Auschwitz, wurde mir folgende wahre Tatsachenfeststellung zivilrechtlich untersagt: „Kindermord im Klinikum Nord“. Bei diesem Zivilverfahren heißt es im Schriftsatz der Anwältin meines Prozeßgegners: „Es findet kein Kindermord im Klinikum Nord statt“.7 Trotz dieser offenkundigen Lüge läuft Frau Rechtsanwältin Roth immer noch frei herum, während der als besonders gefährlicher Ketzer eingestufte Auschwitzleugner Ernst Zündel wie ein Schwerverbrecher behandelt wurde, indem er für fünf Jahre ins Gefängnis muß, ohne daß ihm die zwei Jahre, die er bereits in Kanada gesessen hatte, angerechnet worden wären. Außerdem wurde ihm und seinen Rechtsanwälten verboten, die Beweise für seine Leugnungen vorzutragen, so daß die Verteidigung unmöglich und zur Farce wurde. Mit Rechtsstaatlichkeit haben solche Justizmethoden offensichtlich nichts zu tun.

11. Die Macht und Würde der „Juden“

Im Unterschied zu dem, was die Staatsanwaltschaft mir vorwirft, wird durch die Lüge von Frau Rechtsanwältin Roth der öffentliche Friede nicht gestört. Denn diesen zu stören sind die Kinder im Mutterleib im Unterschied zu den „Juden“ nicht in der Lage. Daß der Schutz, den der Staat den Verbrechensopfern gewährt, davon abhängt, in welchem Maße sie in der Lage sind, den öffentlichen Frieden zu stören, zeigt, wieviel Gedankengut Hitlers in die heutige Gesetzgebung eingeflossen ist. Denn Hitler bekannte sich in Mein Kampf als Konsequenz von Darwins Evolutionstheorie ausdrücklich zum „Recht des Stärkeren“. Mit dem „Recht des Stärkeren“ rechtfertigte er seine Kriegspolitik. Als Vorbild diente ihm der Umgang des Fuchses mit den Gänsen.8 Und die „Juden“ sind wesentlich stärker als die Kinder im Mutterleib. Das zeigt sich z. B. darin, daß im Jahre 1988 Bundestagspräsident Jenninger wegen einer inhaltlich nicht zu beanstandenden Rede zurücktreten mußte, nur weil diese dem damaligen „Judenführer“ mißfiel. Das zeigt sich auch daran, daß Martin Hohmann aus der CDU ausgeschlossen wurde, nur weil er es gewagt hatte, an die Beteiligung von “Juden“ an den bolschewistischen Verbrechen in der Sowjetunion zu erinnern. An deutsche Verbrechen darf und soll man erinnern, „jüdische“ Verbrechen aber dürfen nicht ein einziges Mal ungestraft erwähnt werden. Weil die „Juden“ stärker sind als die Kinder im Mutterleib und weil die heutige BRD-Justiz ganz im Geiste von Hitlers Mein Kampf in erster Linie das „Recht des Stärkeren“ verteidigt, deshalb darf man den offenkundigen Kindermord im Nürnberger Klinikum Nord leugnen, nicht aber den weniger offenkundigen Gaskammermord in Auschwitz.

Denn der Gaskammermord ist Inhalt eines religiösen Glaubens von der Privilegierung der „Juden“. Das wird indirekt sogar in einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 13. 4. 94 eingeräumt. Dort wird aus einer BGH-Entscheidung zustimmend zitiert: „Es gehört zu ihrem [gemeint sind die „Juden“] personalen Selbstverständnis, als zugehörig zu einer durch das Schicksal herausgehobenen Personengruppe begriffen zu werden, der gegenüber eine besondere moralische Verantwortung aller anderen besteht, und das Teil ihrer Würde ist“.9 Da anderen Völkern infolge deren Verfolgung keine besondere „Würde“ zugesprochen wurde, kann mit der „Würde“ der verfolgten „Juden“ nur eine religiöse Würde im heilsgeschichtlichen Sinne gemeint sein, eine „Würde“, die darin bestehe, daß die „Juden“ sich als „Brandopfer“ – auch Holocaust genannt – verstehen. Aber diese religiöse Würde steht in Wahrheit allein Jesus Christus zu. Doch die christliche Verkündigung des Heils in Christus habe ich in der verfahrensgegenständlichen Schrift „War Jesus Christus ein Volksverhetzer?“ mit der antichristlichen Lehre vom Leiden und Sterben des Gottesknechtes in Auschwitz verglichen. Anstatt mich zu wiederholen, verweise ich auf diese verfahrensgegenständliche Schrift.

Einzig und allein durch die religiöse Dimension, die dem Auschwitzgeschehen im antichristlichen Talmudglauben zugemessen wird, gilt der dortige Völkermord als das größte Verbrechen in der Menschheitsgeschichte. Durch diese religiöse Dimension wiegen die Auschwitz-Toten schwerer als die 20 Millionen, die Stalin getötet hatte, der Verbündete Amerikas im Kreuzzug für Demokratie, für Menschenrechte und für Glaubensfreiheit, den Präsident Truman in einer Grußbotschaft vom 8. Mai 1945 als unübertrefflichen Führer eines freien Volkes10 bezeichnet hatte. Durch diese religiöse Dimension wiegen die Auschwitz-Toten nicht nur schwerer als die Kriegsverbrechen der Amerikaner, für die man irgendeine Rechtfertigung herbeilügen kann, sondern sie wiegen auch schwerer als deren Nachkriegsverbrechen. Die Amerikaner haben, solange die Freundschaft mit Stalin bestand, nicht einmal dem Internationalen Roten Kreuz erlaubt, Lebensmittel nach Deutschland zu bringen. Wenn, wie von Helmut Schröcke11 geschätzt, allein in den Westzonen 5,7 Millionen Menschen als Folge des Hungers starben, so war das politisch gewollt. Durch die religiöse Dimension wiegen diese vielen Millionen Opfer nicht so schwer wie die Auschwitz-Toten. Wegen dieser religiösen Dimension dürfe der Babycaust, durch den wesentlich mehr Menschen starben und noch heute sterben als „Juden“ unter Hitler, auch nicht mit dem sogenannten Holocaust verglichen werden.

12. Kein Neonazi

Ich bin kein Hitlerfan. Doch im Unterschied zu vielen politisch korrekten angeblichen Antifaschisten lehne ich die Lüge als Mittel der geistigen Kriegsführung ab. Deshalb bemühe ich mich, auch den Lug und Trug derer zu entlarven, die sich mit großer Scheinheiligkeit über die Gaskammern entrüsten, um ihre eigene geistige Verwandtschaft mit dem vielgeschmähten Diktator zu verbergen und um die eigenen Verbrechen zu relativieren. Deren geistige Verwandtschaft mit Hitler liegt in der Gottlosigkeit, die die vielen Bluttaten hervorbringt. Das habe ich in der verfahrensgegenständlichen Broschüre „War Jesus Christus ein Volksverhetzer?“ durch viele Bibelzitate verdeutlicht. Überall in der Verbrecherwelt verbünden sich Gangsterbanden miteinander gegen andere Gangsterbanden. Aus Freund wird Feind und umgekehrt, wie es die jeweilige Situation zu erfordern scheint.

Auch in der Weltpolitik kann sich jeder mit jedem und auch gegen jeden verbünden. So waren Hitler und Stalin Waffenbrüder im gemeinsamen Krieg gegen Polen. Und Amerika führte gemeinsam mit Stalin einen Kreuzzug für Demokratie, für Menschenrechte und für Glaubensfreiheit. Aus dem damaligen Gegner wurde später Amerikas Verbündeter im Kalten Krieg gegen das „Reich des Bösen“. Aus dem NSDAP-Mitglied Kurt Georg Kiesinger wurde ein CDU-Bundeskanzler. Nun verteidigten ehemalige Nazis die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“. Nazirichter wurden wieder Richter, vorausgesetzt sie hatten nicht das Recht gebeugt. Doch Fehlurteile, weil Richter vom NS-Gedankengut verführt worden waren, galten nicht als Rechtsbeugung. Das bedeutet: Dummheit allein gilt noch nicht als Rechtsbeugung und disqualifiziert auch nicht vom Richteramt. So blieb der Nazi-Ungeist in der Justiz erhalten und konnte sogar den Generationswechsel überdauern und sogar die “Recht“sprechung des Bundesverfassungsgerichtes prägen.

13. Rechtsbeugung auch beim Bundesverfassungsgericht

Dieser Nazi-Ungeist der ständigen Rechtsbeugungen und der Bluttaten wirkt sich z. B. darin aus, daß das Bundesverfassungsgericht am 27. 10. 1998 entschieden hatte, daß Tötungsspezialisten für ungeborene Kinder ein Grundrecht haben (nämlich das der unbeschränkten Berufsfreiheit), eine willkürlich abgegrenzte Personengruppe nicht nur zu töten, was schlimm genug wäre, sondern sie sogar rechtswidrig zu töten. Ein solches Fehlurteil läßt sich auch durch noch so große Dummheit von Richtern nicht entschuldigen, sondern ist eindeutig Rechtsbeugung. Denn die Studenten der Rechtswissenschaft lernen am Beginn ihres Studiums folgende Binsenweisheit: Ein und dieselbe Tat kann nicht sowohl rechtmäßig als auch rechtswidrig sein. Das wäre ein Selbstwiderspruch. Folglich können Menschentötungen, die sogar im selben Urteil als „rechtswidrig“ bezeichnet werden, nicht rechtmäßig sein. Und wenn die rechtswidrigen Menschentötungen nicht rechtmäßig sind, dann kann auch niemand ein Grundrecht haben, diese rechtswidrigen Menschentötungen vornehmen zu dürfen. Aber die heutigen Bundesverfassungsrichter brachten es fertig, den Berufskillern Dr. Freudemann und Stapf hierfür das Grundrecht der freien Berufswahl zuzusprechen. Solch eine Rechtsbeugung, daß irgendwer ein Grundrecht hätte, andere Menschen rechtswidrig töten zu dürfen, dürfte selbst in der Nazizeit kaum zu finden sein.

Die Nazis waren somit lediglich eine Verbrecherbande, die mit den anderen Verbrecherbanden wie den Bolschewisten in der Sowjetunion, den amerikanischen „Kreuzrittern für Demokratie, für Glaubensfreiheit und für Menschenrechte“ und unserem fälschlich sogenannten „freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat“ geistig verwandt sind. Alle diese Täter verbindet der Glaube an die materialistische Evolutionstheorie und die Feindschaft gegen Jesus Christus, die deren ungeheure kriminelle Energie hervorbringt. Hitler wurde lediglich deshalb zur Inkarnation Satans in einer Versammlung gewöhnlicher Sünder erhoben, weil er den Krieg verloren hatte und weil die Sieger die Geschichte schreiben und die alleinige Kriegsschuld selbstverständlich dem Verlierer aufbürden.

14. Bildungskatastrophe auch bei Staatsanwälten

Ein Geschichtsbild hängt somit wesentlich von der Perspektive dessen ab, der es zeichnet, von den politischen Vorgaben, die er zu erfüllen hat, um seinen Arbeitsplatz zu behalten, und von den volkspädagogischen Zielen, denen die Geschichtsschreibung dient. Für einen Akademiker sind diese Zusammenhänge eine Binsenweisheit. Deshalb bemüht er sich, ein und denselben Sachverhalt aus verschiedenen Blickwinkeln heraus zu betrachten und in fremden Gedankensystemen zu denken. Daß die Anklage mir genau das vorwirft, worum sich jeder Bürger – also auch jeder Staatsanwalt – bemühen sollte, zeigt, daß die Pisakatastrophe keineswegs auf Hauptschüler begrenzt ist, die z. T. als Analphabeten die Schule verlassen, sondern auch Akademiker erfaßt hat, die zwar lesen und schreiben können, deren Gelehrsamkeit sich aber im Zitieren von Paragraphen und Straftatbeständen sowie im Zelebrieren angeblicher Offenkundigkeiten erschöpft. Denn was ist das anderes als vermeintliche Offenkundigkeiten zu zelebrieren, wenn die Ketzerjagd auf angebliche oder tatsächliche Holocaustleugner schon so weit geht, daß die Staatsanwaltschaft eindeutige Gegner Hitlers, wie ich einer bin, anklagt? Daß die Pisakatastrophe inzwischen längst bei der Justiz angekommen ist, zeigt sich auch darin, daß die Binsenweisheiten, die ich bisher über den Unterschied von Wissenschaft und Aberglaube und über die Methodik der Erkenntnisgewinnung entfaltet habe, keineswegs für alle Juristen selbstverständlich sind. Denn sonst würde es keine Bücherverbote geben. Denn diese bedeuten ein Verbot, den eigenen Standpunkt zu hinterfragen. Das macht mißtrauisch, das schürt Zweifel am politisch korrekten Holocaustglauben.

Die Pisakatastrophe zeigt sich auch darin, daß die Staatsanwaltschaft mir Gedankengänge wie folgende, die für jeden zu vernünftigem Denken befähigten Menschen naheliegend sein sollten, zum Vorwurf macht: „Früher galt es als offenkundig, daß sich die Sonne um die Erde dreht. Könnte es nicht eventuell sein, daß am Anfang eine Lüge stand, vergleichbar mit der Lüge über die Gaskammern in Dachau; daß diese Lüge dann erst durch ständiges Wiederholen zur Offenkundigkeit geworden ist? Könnte es nicht eventuell sein, daß deshalb alle Menschen von den Gaskammern in Auschwitz überzeugt sind, weil jeder durch die gleichen Propagandalügen bewegt wird? ... Früher war es allgemeine Meinung, daß die Erde feststehe. Denn niemand hatte gesehen, wie sich diese bewegt. Lediglich die Sonne bewege sich um die Erde. Sind wir eventuell nicht deshalb von der Offenkundigkeit der Gaskammern so felsenfest überzeugt, weil Propagandalügen unser aller Denken in gleicher Weise bewegen, wie die Erdrotation unsere Körper bewegt?“

Auf diese meine Fragen sollten die Prediger der Holocaustreligion antworten: Es kann in der Tat nicht sein, daß irgendwelche Propagandalügen zur Offenkundigkeit geworden sind, weil ... . Und nun sollten die Holocaustprediger sagen, warum es ausgeschlossen ist, daß Propagandalügen durch ständiges Wiederholen zur Offenkundigkeit geworden sein könnten. Die Holocaustprediger könnten durch ihre Antwort dazu beitragen, daß die Methode der Erkenntnisgewinnung vervollkommnet wird. In diesem wissenschaftlichen Ringen sollten Justiz und Inquisition keine Funktion haben. Daß sie dennoch von den Priestern der antichristlichen Holocaustreligion zur Hilfe gerufen werden, zeigt, wie groß deren Bedrängnis sein muß.

Der geistige Niedergang im ehemaligen „Volk der Dichter und Denker“ ist zwar groß, ja sehr groß. Die vielen Fehlurteile kann er aber dennoch nicht erklären. Die wirkliche Ursache ist Rechtsbeugung. Wenn die richterliche Unabhängigkeit in erster Linie als Unabhängigkeit von Gott praktiziert wird; d. h., wenn nicht im Bewußtsein der Verantwortung vor Gott und mit dem ehrlichen Willen zur Wahrheitsfindung als Grundlage gerechter Urteile entschieden wird, dann wird aus der Fürstenwillkür, die früher die Justiz prägte, und aus der späteren Willkür des „Führers“ die heutige Richterwillkür. Die kriminelle Energie, die nach biblischer Lehre in jedem Menschen und folglich auch in jedem Richter ist, führt dann zwangsläufig zum Verbrechen der Rechtsbeugung. Dieses Verbrechen habe ich auf meiner Homepage thematisiert. Wohlweislich ließ die Staatsanwaltschaft meine diesbezüglichen Ausführungen in der Anklageschrift unberücksichtigt, und das, obwohl ich genügend Namen von Rechtsbeugern genannt hatte. Denn das wäre ein Eigentor, da der Tatbestand der Rechtsbeugung ganz klar auf der Hand liegt. Denn niemand könnte es nachvollziehen, daß den Bundesverfassungsrichtern die Binsenweisheit unbekannt sein könnte, daß es kein Grundrecht geben kann, andere Menschen rechtswidrig töten zu dürfen.

Ebenso ist es Rechtsbeugung, wenn z. B. Richter Kuda vom Landgericht Nürnberg-Fürth meine Verurteilung (Az.: 8 Ns 404 Js 43127/97) mit folgender handfesten Lüge begründet: „Der Angeklagte weiß genau, daß der medizinische Eingriff des Dr. Freudemann nicht lebende Menschen, sondern Embryonen betrifft“.

Und meine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung lehnten Oberstaatsanwalt Wenny und Oberstaatsanwalt Dr. Heßler mit der Lüge ab, Richter Kuda und auch andere Richter hätten den Kindern im Mutterleib nicht das Menschsein abgesprochen. Da der Gedanke absurd ist, daß die Oberstaatsanwälte Wenny und Dr. Heßler des Lesens unkundig wären und daher die Zitate meiner Strafanzeige nicht lesen könnten, deshalb haben diese beiden Oberstaatsanwälte ebenfalls das Verbrechen der Rechtsbeugung begangen. Dieser Vorwurf wäre in der Tat eine ganz schlimme Beleidigung, wenn er unberechtigt sein sollte. Da die Staatsanwaltschaft selbst merkt, wie berechtigt er selbst in den Augen juristischer Laien ist, deshalb hat sie ihn in der Anklageschrift wohlweislich ignoriert.

15. Höß

Bei meinen früheren Verurteilungen und bei meiner jetzigen Anklage galt nicht gleiches Recht für alle. Ich war im Gefängnis, weil ich Dr. Freudemann wegen seiner „gesetzestreuen“ Menschentötungen als „Berufskiller“ bezeichnet hatte. Dabei gilt es doch als politisch korrekt, die Namen Hitler und Höß im Zusammenhang mit Mord zu nennen. Selbst wenn ein noch lebender Nazischerge, der in Übereinstimmung mit den damaligen Gesetzen Menschen getötet hatte, seinen Ehrenschutz einklagt, dann scheitert er am Vorrang des Grundrechtes der freien Meinungsäußerung. Dieses Grundrecht der freien Meinungsäußerung kann zwar durch allgemeine Gesetze, also durch Gesetze, die für alle gleichermaßen gelten, eingeschränkt werden, nicht aber durch Sondergesetze, die nur die Äußerung ganz bestimmter Meinungen einschränken. Solch ein mit dem Grundgesetz unvereinbares Sondergesetz ist der § 130, Abs. 3 StGB. Dieses Sondergesetz stellt das Leugnen nationalsozialistischer Menschentötungen unter Strafe, nicht aber das Leugnen vom Kindermord im Klinikum Nord. Da die Bundestagsabgeordneten an das Grundgesetz gebunden sind, hätten sie dieses Sondergesetz nie verabschieden dürfen. Einmal verabschiedet hätte es vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben dürfen. Doch anstatt dieses Gesetz zu kippen, bestätigte das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung vom 13.4.94 ein Urteil, in dem dieses Sondergesetz angewendet wurde.

Das Bundesverfassungsgericht schöpft sein Wissen aus den „ungezählten Augenzeugenberichten und Dokumenten, den Feststellungen der Gerichte in zahlreichen Strafverfahren und den Erkenntnissen der Geschichtswissenschaft“ (S. 249). Und die „Erkenntnisse der Geschichtswissenschaft“ beruhen zum erheblichen Teil auf den Aussagen des Auschwitzer Lagerkommandanten Höß vor dem Nürnberger Siegertribunal und auf dessen „Selbstbiographie“, die er angeblich in polnischer Gefangenschaft mit Bleistift geschrieben hat und die solche grammatische Fehler enthält, die für Menschen mit slawischer Muttersprache charakteristisch sind. Zweifel daran, daß der wirkliche Verfasser der „Autobiographie“ deutsche Muttersprache und deutsches Abitur hat, weckt auch folgender Satz im Vorwort des Herausgebers: „Verbessert wurden lediglich die nicht sehr zahlreichen orthographischen und klaren syntaktischen Fehler sowie Höß’ sehr eigenwillige Interpunktion“.12 Vor der 68er Bildungskatastrophe war das deutsche Abitur die Garantie dafür, daß jemand richtig schreiben kann. Folglich kann die „sehr eigenwillige Interpunktion“ nicht von Höß stammen. Und diese “Selbstbiographie“ gilt neben seinen durch Folter erpreßten Aussagen vor dem Nürnberger Siegertribunal als eine der Quellen für die Gaskammern in Auschwitz. Und seine „Biographie“ wird immer wieder nachgedruckt, die letzte Auflage im Jahre 2006.

Im Vorwort des Herausgebers dieser vorerst letzten Auflage lesen wir über die Aussagen von Höß vor dem Nürnberger Siegertribunal: „Wer bis dahin nicht glauben mochte, was schon während des Krieges über Auschwitz ins Ausland gedrungen war und sich auch innerhalb Deutschlands als hartnäckig wiederkehrendes Gerücht behauptet hatte, der konnte nun, nach der Berichterstattung des ehemaligen Kommandanten, nicht mehr länger darüber im Zweifel sein, daß in Auschwitz die Dämonie des Nationalsozialismus in der Form einer ausgeklügelten, rationalisierten Massenvernichtungstechnik grauenhafteste, alles menschliche Vorstellungsvermögen übersteigende Realität geworden war“.13 Dieses Vorwort deutet nicht einmal die Möglichkeit an, daß die Schilderungen des Höß durch Folter bewirkt sein könnten. Seine Aussagen weiterzugeben, ohne den in der Fachwelt unumstrittenen Tatbestand der Folter auch nur zu erwähnen, das ist nicht nur Volksverdummung, sondern vorsätzliche Irreführung des Volkes. Denn Folter war bei vielen Menschen nicht im Blickfeld, da sie vor Guantanamo Amerika und Großbritannien irrtümlich für zivilisierte Länder hielten.

Mir sagte einmal jemand nach abgeschlossenem Geschichtsstudium in Bezug auf Nürnberg: „Die Amerikaner haben nicht gefoltert“. Doch die Tatsache der Folter ist unumstritten. Sie ist lediglich in den Bibliotheken vergraben und für denjenigen nicht verfügbar, der nicht darauf hingewiesen wird. Diese Information ist mit dem Gold und den Diamanten vergleichbar, die sich auf einer Müllhalde befinden. Doch ohne genauere Angabe kann man das Gold dort nicht finden. Je mehr Müll hinzukommt, um so aussichtsloser wird es, das Gold und die Diamanten zu finden. Ebenso werden die Studenten mit Informationen zugemüllt, so daß die wirklich wichtigen Fakten unter Bergen von Datenmüll verborgen bleiben.

Es ist schon merkwürdig, daß bisher noch keine Doktorarbeit über Auschwitz geschrieben worden ist. Für eine Dissertation reicht es nämlich nicht aus, allgemein bekannte offenkundige Binsenweisheiten zusammenzutragen; sondern sie muß neue Erkenntnisse enthalten, und der Erkenntnisweg muß nachvollziehbar sein. Würde jemand in diesem Sinne eine Doktorarbeit über Auschwitz schreiben, dann würde noch mancher Betrug auffliegen. Daß Auschwitz bisher noch nicht als Thema vergeben wurde, zeigt somit, daß den Professoren durchaus bewußt ist, daß irgend etwas nicht stimmt.

Daß jemand nach abgeschlossenem Geschichtsstudium nicht einmal wußte, daß Amerikaner und Briten einen zentralen Beweis für die Naziverbrechen durch Folter erhalten haben, zeigt, daß die Studenten vorsätzlich dumm gehalten werden. Wie eine Prostituierte für jedermann zu haben ist, so steht ein feiges charakterloses Professorenpack den jeweils Mächtigen zu Diensten. Das war zur Hitlerzeit so. Das war in der DDR so, wo zur Zeit Stalins viele „Wissenschaftler“ den Schwachsinn des „weisen Stalin“ von der Vererbung erworbener Eigenschaften den Leuten weisgemacht hatten. Warum sollte es heute anders sein? Eine nach volkspädagogischen Gesichtspunkten erfolgte Geschichtsklitterung nannten die Bundesverfassungsrichter Herzog, Henschel, Seidl, Grimm, Söllner, Kühling und Seibert, aus deren Entscheidung zuletzt zitiert wurde, „Erkenntnisse der Geschichtswissenschaft“! (S. 249).

Selbstverständlich mußte Höß unbedingt getötet werden, was durch seine Hinrichtung am 16.4.1947 in Polen geschah. Denn solange er lebte, bestand die Gefahr, daß er seine Geständnisse widerruft. In der Mafiasprache heißt das „Archiv verbrennen“. Da aber auch die Lügen über die Naziverbrechen kurze Beine haben, deshalb blieb die Unvereinbarkeit der Foltergeständnisse mit den Naturgesetzen nicht verborgen. Daß ich diese Unvereinbarkeit angesprochen habe, ist ein Vorwurf der Anklageschrift, die aus den verfahrensgegenständlichen Papieren zitiert: „Bei der unvorstellbar großen Zahl von vier Millionen stellt sich nämlich die Frage, wie diese Zahl mit manchen Naturgesetzen (z. B. mit den Eigenschaften des Entlausungsmittels Zyklon B, der Größe der Gaskammern, der Dauer einer Vergasung einschließlich der notwendigen Belüftung der Gaskammern, der Kapazität der Verbrennungsöfen sowie dem ungeklärten Verbleib der 15000 Tonnen Asche aus der Verbrennung der Leichen) vereinbar ist. Und diese Frage hat auch eine theologische Dimension. Wir wissen, daß sich Jesus Christus in seiner göttlichen Allmacht bei seinen Wundern wiederholt über die Naturgesetze hinweggesetzt hat. Konnte sich etwa auch der Teufel ebenso wie Christus souverän über die Naturgesetze hinwegsetzen, als er den Betrieb der Gaskammern veranlaßte?“ Zur Zeit des Hexenwahns hielt man den Teufel allerdings für fähig, sich über die Naturgesetze hinwegzusetzen. Doch wer heute sogar die Existenz des Teufels bestreitet, der wertet den Hinweis auf die Unvereinbarkeit vieler „unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft begangenen Unrechtstaten“ mit den Naturgesetzen als eine Straftat im Sinne des § 130, Abs. 3 StGB. Doch dieser Maulkorbparagraph stellt es nicht unter Strafe, auf die Unvereinbarkeit der „Erkenntnisse der Geschichtswissenschaft“ mit den Naturgesetzen hinzuweisen. Nur das habe ich getan. Die „unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft begangenen Unrechtstaten“ habe ich nicht geleugnet. Jedem bleibt es selbst überlassen, welche Schlußfolgerungen er aus der Unvereinbarkeit mit den Naturgesetzen zieht; ob er wie im Mittelalter dem Teufel die übernatürlichen Fähigkeiten zubilligt, oder aber zu solchen Schlußfolgerungen kommt, die viele Staatsanwälte als strafbar nach § 130, Abs. 3 StGB werten.

Damit möglichst niemand politisch unkorrekte Schlußfolgerungen zieht, deshalb soll die Unvereinbarkeit der Siegergeschichtsschreibung mit manchen Naturgesetzen geheim bleiben. Um die Geheimnisse der Geschichtsfälscher zu schützen, gibt es Bücherverbote wie z. B. das bereits erwähnte Verbot von Stäglichs „Auschwitz-Mythos“. Daß auch Bundesverfassungsrichter zu Opfern der Verdummungspolitik wurden, zeigt deren primitive Gleichsetzung der Siegergeschichtsschreibung mit den „Erkenntnissen der Geschichtswissenschaft“.

Doch waren die Bundesverfassungsrichter Herzog, Henschel, Seidl, Grimm, Söllner, Kühling und Seibert wirklich so naiv, wie sie den Eindruck erwecken? Kamen sie wirklich nicht auf den Gedanken, daß auch sie von Propagandalügen bewegt sein könnten? Kamen sie wirklich nicht auf den Gedanken, daß die wirklichen Tatsachen anders sein könnten als die Geschichtsschreibung der Sieger, die durch die Besetzung von Lehrstühlen und durch die Strafverfolgung Andersdenkender zur herrschenden Meinung gemacht worden ist? Schon wegen ihres fortgeschrittenen Lebensalters müssen die Bundesverfassungsrichter doch gewußt haben, daß die Sieger uns belogen haben, daß wir unser Wissen über die Gaskammern folglich von Lügnern haben. Wie können Aussagen überführter Lügner offenkundig sein?

Die vielen Fehlurteile sind nur durch das Verbrechen der Rechtsbeugung möglich; Dummheit allein reicht zur Erklärung nicht aus. Ein Teil der unterzeichnenden Bundesverfassungsrichter hat seine Charakterschwäche auch auf andere Weise offenbart. So ist Bundesverfassungsrichter Herzog später in seiner Eigenschaft als Bundespräsident ständig im Büßergewand nach „Canossa“ gepilgert, um für die Holocaustsünden Buße zu tun. Aber nirgendwo bekam man zu hören, daß er auch den Babycaust, der Hitlers Judenmorde zahlenmäßig bei weitem übertrifft, auch nur thematisiert hätte. Von den restlichen Bundesverfassungsrichtern haben Grimm, Jaeger und Kühling den Tötungsspezialisten für ungeborene Kinder Dr. Freudemann und Stapf das Grundrecht zuerkannt, andere Menschen rechtswidrig töten zu dürfen. Diese Rechtsbeugung kann man unmöglich weginterpretieren. Rechtsbeuger und somit Verbrecher schützen dadurch die Holocaustreligion, daß sie Andersdenkenden einen Maulkorb verpassen oder sie sogar bis zu fünf Jahren einsperren. Rechtsbeuger schützen einen politisch-religiösen Kult, dessen Dogmen offensichtlich nicht offenkundig sind.

16. Schluß

Abschließend fasse ich zusammen: Was in Auschwitz wirklich geschah, welche von den Schreckensberichten wie der Seife und den Lampenschirmen erlogen sind und welche aber der Wahrheit entsprechen, das ist eine Meinung im Sinne des Grundrechtes der freien Meinungsäußerung. Mit dieser Frage möge sich die Geschichtsforschung befassen. Die Justiz sollte sich da heraushalten. Denn jede Verurteilung wird nicht nur von Neonazis, sondern auch von Wahrheitssuchern als Sieg der Revisionisten empfunden. Denn Gefängnisse benötigt man in der Tat nicht zum Schutz der Wahrheit, wohl aber zur Verteidigung der Lüge. Deshalb würde meine Verurteilung der Sache der Neonazis dienen, die das viele tatsächliche unermeßliche Leid und Unrecht, das die Nationalsozialisten den Juden zugefügt haben, als Lüge hinstellen wollen. Denn Lügen haben es in der Tat nötig, durch Gefängnisse geschützt zu werden; die Wahrheit hingegen kann durch Sachargumente zum Durchbruch gelangen.

Unzweifelhaftes Nazi-Unrecht habe ich weder gebilligt, noch geleugnet, noch verharmlost. Sondern im Gegenteil: In meinem Abscheu vor der braunen Ideologie verurteile ich die Bluttaten der Nazis. In diesem Sinne habe ich in den verfahrensgegenständlichen Texten auch an die wenig bekannten Märtyrer Fritz Gerlich und Paul Schneider erinnert. Selbstverständlich verurteile ich auch jede tatsächlich stattgefundene Ermordung von Juden durch die Nazischergen.

Weil aber selbst der mit dem Grundgesetz – wie ich gezeigt habe - unvereinbare § 130, Abs. 3 StGB das bloße Infragestellen zweifelhaften Naziunrechts nicht unter Strafe stellt, sondern lediglich das Billligen, Leugnen oder Verharmlosen unzweifelhafter Unrechtstaten, fallen meine Äußerungen, auch wenn sie politisch unkorrekt und unerwünscht sind, nicht unter den Straftatbestand des § 130 Abs. 3 StGB. Somit bin ich freizusprechen, da ich dieses eindeutig nicht getan habe.


Schlußwort

Offenkundigkeit

In der freiesten Gesellschaft,

die's seit je in Deutschland gibt.

darf ich - heißt es - alles sagen,

was zu sagen mir beliebt.

Freie Meinung, Forschung. Lehre

sind vom Grundgesetz verbürgt.

Niemals werden sie - so heißt es

hier im Rechtsstaat abgewürgt.

So viel Freiheit will verdient sein,

darum ist es auch suspekt,

das zu meinen, forschen, lehren,

Was politisch nicht korrekt.

Denn seit mehr als fünfzig Jahren

sagt man uns zu jeder Frist,

was wir blind zu glauben haben,

weil das "offenkundig" ist.

Einen, der da Zweifel äußert,

und das auch beweisen will,

macht der Rechtsstaat unverzüglich

durch den Richter stumm und still.

Die Beweise mal zu prüfen

ist der Richter nicht bereit,

denn das hat er gar nicht nötig,

wegen "Offenkundigkeit".

Wer nicht glaubt, was vorgeschrieben.

Ist kein guter Demokrat,

jedenfalls ganz offenkundig

nicht in unserem Musterstaat.

Mir erscheint es offenkundig

und das drückt mich ziemlich schwer:

Mit dem Rechtsstaat und der Freiheit

ist s bei uns nicht mehr weit her.

(Sedinus)


16. Sept. 1999, Zeichen: 1 BvR 1204/99.

2Stenographische Berichte des Deutschen Bundestags, 3. Wahlperiode 1957, Band 47, S. 7171.

3Hermann Langbein: Der Auschwitz-Prozeß. Eine Dokumentation, Bd. 2, Frankfurt am Main 1965. S. 884.

4Urteil vom 1.Juli 1982, Geschäftsnummer: XVI KLs 115/80.

5 Wigbert Grabert [Hrsg.]: Geschichtsbetrachtung als Wagnis. Eine Dokumentation, Tübingen 1984, S. 229.

6A. a. O., S. 287-289.

7Schriftsatz der Rechtsanwältin Christine Roth vom 13. März 1998 an die 17. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth, S. 8. Zeichen der Anwaltskanzlei: RC/PE-98-00192.

8Mein Kampf, 167.-169. Auflage, 1935, S. 312.

9BVerfGE90, 241, S. 252 (Hervorhebung hinzugefügt).

10You have demonstrated in all your campaigns what it is possible to accomplish when a free people under superlative leadership and with unfailing courage rise against the forces of barbarism (Harry S. Truman am 8. Mai 1945 in: PUBLIC PAPERS OF THE PRESIDENTS OF THE UNITED STATES: Harry S. Truman. Containing the Public Messages, Speeches, and Statements of the President. APRIL 12 TO DECEMBER 31, 1945, Washington 1961, S. 51.

11Helmut Schöcke, Kriegsursachen und Kriegsschuld des Zweiten Weltkrieges, 6. Aufl., Viöl 2002, S. 312.

12Martin Broszat: Einleitung. In: Rudolf Höß, Kommandant in Auschwitz. Autobiographische Aufzeichnungen, München 2006, S.16.

13a. a. O., S. 18.

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